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Zweitmeinung
Mit unserer Kompetenz und unserem fachlichen Knowhow sowie unserer
langjährigen Praxiserfahrung stehen wir Ihnen für eine ehrliche und
kompetente Zweitmeinung zur Verfügung.
Gerne überprüfen wir auch die Angemessenheit der veranschlagten Kosten.
Hierzu ist es vorteilhaft bei einem entsprechenden Gesprächstermin
vorhandene Unterlagen in die Praxis mitzubringen (z. B.
Röntgenaufnahmen, Kostenvoranschläge, ggf. chirurgische und
bakteriologische Befundunterlagen).
Das Gespräch kann als zahnärztliche Beratungsleistung über die
Versichertenkarte abgerechnet werden bzw. als Standardberatungsleistung
bei privat versicherten Patienten.
Ihr Anliegen wird von uns selbstverständlich vertraulich behandelt
werden.
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